DTZ: Häufig gestellte Fragen
FAQ für Teilnehmende
- Es gibt personalisierte Antwortbögen – die eigenen Daten müssen in der Prüfung nicht mehr eingetragen werden.
- Es ist wichtig, die eigenen Daten zu Beginn der Prüfungsteile zu überprüfen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Standort und Prüfungsdatum). Diese Daten erscheinen auf dem Zertifikat, daher ist die Korrektheit wichtig.
- Die Antworten werden auf beiden Antwortbögen (Hören und Lesen) und auf dem Schreibbogen mit einem nicht radierbaren Kugelschreiber in schwarzer oder blauer Schrift markiert bzw. geschrieben (keine Bleistifte).

- Es gibt ein neues Ankreuzverfahren für die gewählte Antwort:

- Wenn Sie eine Antwort korrigieren möchten, füllen Sie das falsch markierte Feld ganz aus und markieren Sie dann die gewählte Antwort.
Wenn doch Ihre erste Antwort gültig sein soll, füllen Sie das falsch markierte Feld ganz aus und kreisen Sie Ihre Lösung ein.

- Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen (Hören, Lesen, Schreiben) und dauert insgesamt 100 Min. Jeder Prüfungsteil darf nur innerhalb der Prüfungszeit bearbeitet werden: Hören: ca. 25 Min., Lesen: 45 Min., Schreiben: 30 Min.
Am Ende jedes Prüfungsteils befindet sich im Aufgabenheft ein Stopp-Hinweis:
Es darf erst dann zum nächsten Prüfungsteil weiterblättert werden, wenn die Aufsichtsperson das ansagt.

- Hinweise zum Prüfungsteil Schreiben: Auf dem Schreibbogen wird angekreuzt, ob die Aufgabe A oder B gewählt wurde. Es gibt nur einen Schreibbogen mit Vorder- und Rückseite.
Der Text wird auf den Schreibbogen im linierten Bereich geschrieben. Notizen können im Aufgabenheft auf der rechten Seite neben der Aufgabenstellung gemacht werden. Diese Notizen im Aufgabenheft werden nicht bewertet.
Die Sprachprüfung Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ist Teil der Abschlussprüfung Ihres Integrationskurses. Wenn Sie die Abschlussprüfung bestehen, erhalten Sie das Zertifikat Integrationskurs. Es hilft Ihnen zum Beispiel bei der Arbeitssuche und ist eine wichtige Voraussetzung, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Sie können damit zudem nach sieben anstelle von acht Jahren eingebürgert werden.
Die Abschlussprüfung besteht aus der Sprachprüfung Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) und dem Test zum Orientierungskurs Leben in Deutschland (LiD).
Ja. Teilnehmende bis zum Alter von 27 Jahren können Kurse mit Bezug zu ihrer Lebenswelt/Lebensphase belegen. Zur Vorbereitung auf die Prüfung können Sie mit den Übungssätzen trainieren.
Wichtig ist, dass Sie während des Integrationskurses alle Übungstests mitmachen. Mit den DTZ-Übungssätzen können Sie auch zu Hause trainieren. Sie sollten sich außerdem bemühen, auch bei Freunden und zu Hause Deutsch zu sprechen, damit Sie das Gelernte einüben.
Machen Sie sich mit dem Ablauf und den Aufgabentypen der Prüfung Deutsch-Test für Zuwanderer vertraut. Dazu stehen Ihnen DTZ-Übungssätze kostenlos zur Verfügung.
Ja. Bitte wenden Sie sich möglichst früh an Ihre Prüfstelle. Wegen der veränderten Prüfungsbedingungen, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Prüfungstermin anmelden. Bei Blindheit bitten wir Sie, Ihre Prüfstelle mindestens sechs Monate vor dem Prüfungstermin zu kontaktieren. Nennen Sie Art und Grad Ihrer Beeinträchtigung und legen Sie ein ärztliches Attest vor, das in deutscher oder englischer Sprache abgefasst ist. Das Attest darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Nach Vorlage eines ärztlichen Attests können Sie gemeinsam mit Ihrer Prüfstelle besondere Bedingungen beantragen, z.B. bei
- Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADS/ADHS)
- Sehschwäche
- Legasthenie (Lese- und Rechtschreibschwäche bzw. -störung)
- Stottern
- Schwerhörigkeit
- durch körperliche Behinderung verursachte gestörte Schreibmotorik.
Bei Blindheit und Gehörlosigkeit ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises für den Nachteilsausgleich ausreichend.
Je nach Beeinträchtigung kann die Durchführung des DTZ angepasst werden. Mögliche Anpassungen zum Nachteilsausgleich sind z.B.
- Zeitverlängerungen
- Einzelprüfung
- vergrößerte Prüfungsunterlagen
- Einsatz von Kopfhörern
- Einsatz einer Assistenzkraft.
Andere Anpassungen sind nach ärztlicher Empfehlung und nach Absprache mit g.a.s.t. selbstverständlich möglich.
Wenn Sie eine Zulassung zu einem Integrationskurs (Berechtigungsschein) haben, übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ihre Gebühr für eine Teilnahme am Abschlusstest im Erstverfahren sowie eine Teilnahme im Wiederholverfahren. Wenn die erste Teilnahme am DTZ vor dem Aufbrauchen des Stundenkontingents erfolgt ist (z.B. nach 400 UE) übernimmt das BAMF die Kosten für eine zweite DTZ-Teilnahme.
Weitere Informationen dazu finden Sie in § 16 der Abrechnungsrichtlinien des BAMF.
Die Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V. (g.a.s.t.) legt die Prüfungstermine frühzeitig fest. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Prüfstelle nach dem nächsten Termin.
Die Prüfung wird in allen deutschen Bundesländern nach einheitlichen Standards durchgeführt und ausgewertet. Als Prüfstellen dienen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge autorisierte Träger von Integrationskursen, das können öffentliche und private Sprachschulen sein. Prüfstelle finden.
Jedes Item des Prüfungsteils „Hören“ wird mit einem Punkt bewertet, sodass sich insgesamt 20 Punkte ergeben.
Jedes Item des Prüfungsteils „Lesen“ wird mit einem Punkt bewertet, sodass sich insgesamt 25 Punkte ergeben.
Jeder Text der Teilnehmenden des Prüfungsteils „Schreiben“ wird von einem geschulten Bewertenden eingestuft. Die Bewertung der Leistung basiert auf den vier Kriterien: Kommunikative Gestaltung, Ausdruck, Korrektheit und Inhalt. Die Bewertenden nehmen eine Einordnung der geschriebenen Texte nach Niveaustufen vor.
Die mündliche Leistung der Teilnehmenden des Prüfungsteils „Sprechen“ wird von zwei Prüfenden unabhängig voneinander bewertet. Die Bewertung der Leistung erfolgt pro Aufgabe und basiert auf den vier Kriterien: Aussprache/Intonation, Korrektheit, Ausdruck und Aufgabenbewältigung. Die Prüfenden nehmen eine Einordnung der Teilnehmendenleistung nach Niveaustufen vor.
Alle Teilnehmenden erhalten eine Rückmeldung zu ihrem DTZ. Für die Testteile „Hören und Lesen“, „Schreiben“ und „Sprechen“ werden die Ergebnisse getrennt ermittelt.
Ein DTZ-Zertifikat wird für Leistungen auf den Niveaus A2 und B1 ausgestellt. Liegen die Leistungen unter dem Niveau A2, erhalten die Teilnehmenden ein DTZ-Ergebnisbogen.
In der Regel übermittelt g.a.s.t. die Ergebnisse zweieinhalb Wochen nach einer Prüfung an das BAMF. Anschließend werden die Ergebnisse vom BAMF validiert. Nach Abschluss der Validierung werden die Zertifikate und Ergebnisbögen im Portal für Prüfstellen bereitgestellt. Bitte wenden Sie sich an die Prüfstelle, bei der Sie den DTZ abgelegt haben, um Ihr Zertifikat zu erhalten.
Ja. Der Deutsch-Test für Zuwanderer kann beliebig oft wiederholt werden. Dabei muss die komplette Prüfung – schriftlich und mündlich – wiederholt werden. Die Anrechnung von Teilergebnissen aus vorherigen Prüfungen ist nicht möglich.
Ja, Sie können bis zu drei Monate, nachdem Sie Ihr Prüfungsergebnis erhalten haben, einen Antrag auf Einsichtnahme stellen.
Einsichtnahmen sind i.d.R. am ersten Mittwoch eines Monats in ausgewählten Prüfstellen in folgenden Städten möglich: Berlin, Bingen, Chemnitz, Hannover, Leipzig, Stuttgart, Wedel und Wuppertal.
Bei der Einsichtnahme können Sie Ihre Antwortbögen aus den Prüfungsteilen Lesen und Hören, Ihren Schreibbogen und die Bewertung Ihrer mündlichen Leistung einsehen. Dafür stehen Ihnen 15 Minuten zur Verfügung. Sie können jedoch nicht die Prüfungsaufgaben oder Lösungen ansehen.
Wenn Sie Ihre Prüfungsunterlagen einsehen wollen, rufen Sie bitte diese Webseite auf. Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung der Anträge bis zu acht Wochen dauern kann.
Wenn es bei der Prüfungsdurchführung des DTZ Probleme gab, die Sie bei der Bearbeitung der Aufgaben beeinträchtigt haben oder wenn Sie sich unfair behandelt fühlen, können Sie sich per E-Mail beim Prüfungsausschuss von g.a.s.t. beschweren (dtz@gast.de). Bitte nennen Sie den Prüfungstermin, Ihren Namen, Ihre Prüfstelle und den Grund Ihrer Beschwerde. Der Prüfungsausschuss bei g.a.s.t. bearbeitet dann Ihr Anliegen und Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung. Bitte reichen Sie die Beschwerde möglichst frühzeitig ein, spätestens drei Monate nach Bekanntgabe Ihres Ergebnisses.
Bei Zweifeln an Ihrem Ergebnis wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Prüfstelle. Die Mitarbeiter*innen dort können mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen. Beachten Sie, dass ein Einspruch zum Prüfungsergebnis spätestens drei Monate nach Bekanntgabe Ihres Ergebnisses vorliegen muss.
FAQ für DTZ-Kursträger/Prüfstellen
Die Prüfungstermine für ein Kalenderjahr werden frühzeitig geplant und veröffentlicht. Die Festlegung der Prüfungstermine erfolgt abgestimmt auf die Termine des Deutsch-Tests für den Beruf (DTB).
Die Prüfungstermine werden auf der Webseite und im Prüfstellenportal veröffentlicht.
Eine Anleitung zur Nutzung des Prüfstellenportals finden Sie im Prüfstellenportal unter „Arbeitsgrundlagen“.

Das Anmelden von Prüfungsteilnehmenden erfolgt vor der Prüfung in den Prüfstellen (vgl. § 2 IntTestV) über die entsprechende Funktion im Prüfstellenportal. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.
Achten Sie bitte sehr genau darauf, dass die Daten der Teilnehmenden korrekt eingegeben werden. Nachträgliche Korrekturen erfordern einige Arbeitsschritte.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden an g.a.s.t. übermittelt. Mit den Daten der Teilnehmenden erstellt g.a.s.t. personalisierte Antwortbögen, die neben den persönlichen Informationen einen Barcode mit einer eindeutigen Identifikation der Teilnehmenden enthalten. Dadurch wird eine eindeutige Zuordnung der Prüfungsunterlagen zu den Teilnehmenden und den Prüfstellen sichergestellt. Das entlastet die Teilnehmenden am Prüfungstag. Diese Personendaten werden dann auch für die Ausstellung der Zertifikate bzw. Ergebnisbögen genutzt. Daher ist die korrekte Eingabe der Daten sehr wichtig.
Öffnen Sie das Paket, aber nicht die enthaltenen (durchsichtigen) Sicherheitsumschläge. Bitte prüfen Sie bei geschlossenem Sicherheitsumschlag die Anzahl der Aufgabenhefte. Überprüfen Sie zudem, ob das aufgedruckte Datum Ihrem Prüfungsdatum und dem Zeitfenster (Vormittag oder Nachmittag) entspricht. Kontrollieren Sie bitte auch die Antwortbögen und Schreibbögen auf Vollständigkeit. Sollten Fehler vorliegen oder Unterlagen fehlen, melden Sie sich bitte umgehend bei g.a.s.t.
Ja. Das für eine Prüfung eingesetzte Prüfpersonal (Prüfungsaufsichten) muss im Prüfstellenportal mit Namen hinterlegt werden (es gilt § 7 IntTestV). Ist eine Aufsichtsperson einmal angelegt, kann sie über eine Menüauswahl schnell und einfach einer Prüfung zugewiesen werden. Zunächst werden diese Personen als „Sachbearbeiter*in“ im Portal angelegt.
Sofern das Aufsichtspersonal Zugang zum Prüfstellenportal erhalten soll, kann im Portal unter „Daten der Prüfstelle“ die Checkbox „Zugriff auf das Portal“ aktiviert werden.
Ja. Das Hinzufügen bzw. der Austausch von Prüfungsaufsichten ist auch kurzfristig am Prüfungstag vor Beginn der Prüfung möglich.
Zur Erhöhung der Testsicherheit, insbesondere zur Nachverfolgung etwaiger Betrugsversuche, können Fotos der Prüfungsräume hilfreicher sein als schematische Sitzpläne. Diese Vorgabe ist nicht verpflichtend, es wird jedoch dazu geraten, die für die Prüfungsdurchführung vorgesehenen und hergerichteten Räume vor der Prüfung zu fotografieren und die Fotos im Prüfstellenportal hochzuladen.
Folgende Auffälligkeiten sind im Durchführungsprotokoll zu notieren:
- Beanstandungen bei Identitätskontrollen
- Verspätete nicht zugelassene Prüfungsteilnehmende
- Nicht erschienene Prüfungsteilnehmende
- Besondere Vorkommnisse wie: Teilnehmende, die die Prüfung abgebrochen haben oder erkrankten; Täuschungs- oder Betrugsversuche; Verwarnungen und Ausschlüsse aufgrund von Verstößen gegen die Prüfungsregeln
- Hospitationen und Inspektionen
Nach Auswertung der Ergebnisse einer Prüfung wird die Rechnung im Prüfstellenportal hinterlegt. Diese kann dort heruntergeladen werden.
Die Verfügbarkeit der Ergebnisse für ein Prüfungsereignis kann im Prüfstellenportal eingesehen werden. Sobald die Zertifikate als vorhanden angezeigt werden, können diese heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden. Das mehrfache Herunterladen bzw. Ausdrucken ist möglich.
Die DTZ-Zertifikate werden elektronisch ausgestellt. Die Ergebnisse aller DTZ-Prüfungen ab dem 1. Januar 2023 sind in einer Ergebnisdatenbank bei g.a.s.t. hinterlegt.
Die Verifizierung eines ausgedruckten oder elektronisch vorliegenden DTZ-Zertifikats (bzw. der Daten darauf) erfolgt über die DTZ-Webseite bei g.a.s.t. Zertifikat verifizieren.
FAQ für Prüfende
Zurzeit gibt es zwei DTZ-Prüfendenlizenzen, 1) erworben bei telc und 2) erworben bei g.a.s.t.:
- Die telc-DTZ-Prüfendenlizenzen behalten ihre dreijährige Gültigkeit.
- Die g.a.s.t.-DTZ-Prüfendenlizenz ist drei Jahre gültig. Zusätzlich ist eine Teilnahme an drei unterschiedlichen mündlichen Prüfungen pro Jahr verpflichtend. Kann nicht jährlich an drei unterschiedlichen mündlichen Prüfungen teilgenommen werden, ist eine erneute Online-Qualifizierung (Schulung + Probebewertungen) von g.a.s.t. verpflichtend.
Prüfende, deren Lizenz nach drei Jahren ausläuft, müssen erneut an einer Schulung teilnehmen, wenn sie relizenziert werden wollen.
Drei Monate vor Ablauf Ihrer Lizenz wird überprüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Verlängerung Ihrer Lizenz erfüllen. Ist dies der Fall, werden Sie per E-Mail über die Verlängerung um ein weiteres Jahr informiert.
Dieses Verfahren (Überprüfung und Benachrichtigung) findet maximal zwei Mal statt. Nach drei Jahren ist die Teilnahme an einer Schulung zur Relizenzierung erforderlich.
DaF-/DaZ-Lehrkräfte, die eine Prüfendenlizenz für den DTZ erwerben möchten, erfüllen folgende Voraussetzungen:
- Zulassung als Lehrkraft gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 Integrationskursverordnung (IntV),
- Unterrichtserfahrung auf den GER-Stufen A2/B1 (insgesamt mindestens 450 Unterrichtseinheiten),
- Kenntnis der relevanten Kompetenzstufen des GER sowie des handlungsorientierten Ansatzes,
- Sprachkompetenz im Deutschen mindestens auf Niveau C1,
- Kenntnis der IntTestV.
Wenn Sie über eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilte Zulassung als Lehrkraft zur Unterrichtung in Integrationskursen nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Integrationskursverordnung (IntV) verfügen, können Sie sich für die Qualifizierung als DTZ-Prüfer*in bei g.a.s.t. bewerben. Nach erfolgreicher Bewerbung nehmen Interessierte am Qualifizierungsprozess von g.a.s.t. zur Lizenzierung von DTZ-Prüfenden teil. Dieser umfasst eine Präsenz- oder Online-Schulung und anschließend Probebewertungen. Nach erfolgreichem Abschluss wird erstmalig eine Lizenz vergeben und die Zulassung als DTZ-Prüfer*in erfolgt.
Die Prüfendenlizenz läuft nach drei Jahren aus. Zur Verlängerung der Lizenz nehmen Prüfende an einem Training zur Erneuerung der Lizenzierung teil.
Prüfende werden für den Prüfungsteil Sprechen eingesetzt und bewerten die mündlichen Leistungen der Teilnehmenden. Dazu führen je zwei Prüfende (d. h. eine Prüfungskommission) ein Prüfungsgespräch mit zwei Teilnehmenden. Die Prüfenden müssen in jeder Prüfung:
- Fragen stellen, das Gespräch anregen,
- von einer Aufgabe zur nächsten überleiten,
- auf gleichmäßige Verteilung der Redeanteile achten,
- auf Einhaltung der Zeitvorgaben achten,
- die Leistungen der Teilnehmenden bewerten.
Informationen zu den Schulungen finden Sie hier.
g.a.s.t. hat alle Prüfenden, die über eine gültige Lizenz für die Durchführung von mündlichen Prüfungen verfügen und die ihre Erlaubnis für die Veröffentlichung ihrer Daten gegeben haben, im Online-Portal für Prüfstellen hinterlegt. Dort können Prüfstellen nach Prüfenden suchen. Die Suche nach ihnen erfolgt dabei nach Name, Wohnort oder Postleitzahl.
- Die Mündliche Prüfung muss nach der Schriftlichen Prüfung durchgeführt werden. Ist die Durchführung nicht am Freitag und/oder Samstag möglich, kann die Mündliche Prüfung auch am Montag oder Dienstag nach dem Prüfungswochenende durchgeführt werden.
- Die Scanbögen für die Mündliche Prüfung dürfen ausschließlich mit einem Kugelschreiber markiert werden. Die Scanbögen für die Mündliche Prüfung müssen nicht alphabetisch geordnet werden.
FAQ für Lehrkräfte zum Prüfungsteil Schreiben
In den Integrationskursen geht es prinzipiell darum, die Teilnehmenden sprachlich auf den Alltag in Deutschland vorzubereiten, das wird entsprechend in der DTZ-Prüfung abgebildet. Relevante Handlungsfeldern, die dem DTZ zugrunde liegen sind etwa (s. auch Prüfungshandbuch, S. 27 ff.):
- die Gestaltung sozialer Kontakte
- die Kommunikation mit Ämtern und Behörden sowie Banken und Versicherungen,
- die Suche nach Arbeit,
- die Betreuung und Ausbildung der Kinder,
- das Alltagsleben der Zielgruppe mit Einkaufen, Unterricht, Wohnen
Orientierung bieten auch der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GeR) und sein Begleitband.
Die Teilnehmenden sollen sich außerhalb des vertrauten, familiären Rahmens schriftlich verständigen können. Dabei sollen grundlegende Konventionen eingehalten werden, etwa eine angemessene Anrede und Grußformel. Es besteht keine hohe Anforderung an die formale Richtigkeit, vielmehr ist die Verständlichkeit und das kommunikative Verhalten entscheidend.
Dazu sollen „Alltagsschreiben“ an Adressat*innen, mit denen man (teilweise) bekannt, aber nicht vertraut ist, verfasst werden. Es werden keine informellen, persönlichen Schreiben (z. B. Brief aus dem Urlaub) gefordert. Adressat*innen sind z. B. Personen aus Schule, Kindergarten oder Vereinen sowie Nachbar*innen, Kolleg*innen oder Firmen, bei denen etwas bestellt wird.
Nein. Man darf es tun. Dafür gibt es aber weder Bonuspunkte noch Abzüge.
Die richtige Schreibweise eines Datums und die richtige Anordnung der Adresse sind nützliches Wissen. Es sollte unbedingt im Unterricht thematisiert werden, denn solche Aspekte sind für die Kommunikation im Alltag wichtig. In der Prüfung soll aber die Fähigkeit „schriftliche Interaktion“ bewertet werden, deshalb treten die formalen Anforderungen zugunsten der inhaltlichen und kommunikativen Anforderungen (Verständlichkeit, Kohärenz, Richtigkeit, Wortschatzspektrum) in den Hintergrund.
Nein. Es wird nicht erwartet, dass die Teilnehmenden hier differenzieren. Es spielt für die Bewertung keine Rolle, da in beiden Formen weder die Angabe Absender*in/Empfänger*in noch eine Betreffzeile erwartet und bewertet werden.
Nein. Die Texte werden danach bewertet, ob sie eine sinnvolle Kommunikation darstellen. Das kann auch bei kurzen Texten der Fall sein, wobei ein sehr kurzer Text (z. B. unter 40 Wörtern) die Bewertung von Korrektheit und Wortschatz nur sehr eingeschränkt zulässt, weshalb in diesen Fällen in den Kriterien Korrektheit und Wortschatz kaum ein B1-Niveau erreicht werden kann.
Gewertet wird nur der deutschsprachige Text. Wenn ganze Sätze in einer anderen Sprache verfasst werden, stört das den Textzusammenhang und wird zusätzlich negativ in Kriterium Kommunikative Gestaltung gewertet. Eingestreute fremdsprachliche Wörter zeigen eine Einschränkung des deutschen Wortschatzes. Dasselbe gilt für eigene Wortkreationen.
Andere Schriftsysteme (etwa Japanisch oder Russisch) werden äußerst selten verwendet. Ein solcher Text würde mit 0 Punkten bewertet werden. Es kommt allerdings häufiger vor, dass Elemente aus der kyrillischen und griechischen Schrift verwendet werden (z. B. d/g-Verwechslung). Dies wird als Fehler in der Rechtschreibung gewertet. Wenn es die Verständlichkeit beeinträchtigt, kann das eine Abwertung im Kriterium Korrektheit bedeuten.
Das ist von der Aufgabenstellung abhängig. Wenn es sich um eine bekannte Person (z. B. die Nachbarin) handelt, kann diese auch geduzt werden. Das ‚du‘ kann in diesem Fall sowohl groß- als auch kleingeschrieben werden. Wichtig ist allerdings, die einmal gewählte Form beizubehalten. Dieser Aspekt wird unter dem Kriterium Kommunikative Gestaltung beurteilt.
Wichtig zu beachten ist, dass in Hinblick auf den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) die kommunikative Qualität beurteilt wird. Das umfasst Verständlichkeit und Angemessenheit. Die fiktiven Adressat*innen sollten sich also vor allem angesprochen fühlen und das Anliegen nachvollziehen können.
Bekannte, Kolleg*innen oder Nachbar*innen können z. B. mit „Liebe Marie“ oder auch „Lieber Herr Benzel“ begrüßt und mit „Viele Grüße“ verabschiedet werden. Bei der Kindergarten- oder Schulleitung kann das, je nach Verhältnis, ebenfalls angemessen sein. Hier kann die Anrede aber auch mit „Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr“ beginnen und „Mit freundlichen Grüßen“ verabschiedet werden. Bei Firmen oder Institutionen wie der Haus- oder Stadtverwaltung wäre ein „Sehr geehrte Damen und Herren“ angemessen, ein „Sehr geehrtes Team der Hausverwaltung“ würde aber ebenfalls nicht negativ auffallen.
Prinzipiell gilt: Auf den Niveaus A2 und B1 geht es (analog GeR) noch nicht um feinere Nuancen des Registers. Nichtsdestotrotz sind in realen Situationen Aspekte wie die angemessene Anrede in der schriftlichen Kommunikation wichtig und sollten unbedingt im Unterricht (ganz unabhängig von Prüfungen) thematisiert werden.
Das kann sinnvoll sein, da dadurch die Rezeption, sowohl im Beurteilungsprozess als auch in realen Situationen außerhalb der Testsituation, erleichtert wird. Es kann sich deshalb positiv bei der Bewertung des Kriteriums Kommunikative Gestaltung auswirken. Das gilt natürlich nur, wenn die Absätze an sinnvollen Stellen gesetzt werden.
Nein. Ein Text nach dem Muster: „Ein Satz zu Leitpunkt 1. Ein Satz zu Leitpunkt 2. etc.“ wirkt unverbunden (negativ für das Kriterium Kommunikative Gestaltung). Auch sollten die Leitpunkte keinesfalls nummeriert werden. Die Leitpunkte sind keine voneinander unabhängigen Fragen und ihre Bearbeitung soll einen zusammenhängenden Text ergeben. Deshalb kann die Reihenfolge der Leitpunkte bei der Bearbeitung frei gewählt werden. Es können auch mehrere Leitpunkte in einem Satz bearbeitet werden. Ausschlaggebend ist, ob der Text sinnvoll und nachvollziehbar ist.
Nein. Im Kriterium Aufgabenbewältigung kann nur die volle Punktzahl vergeben werden, wenn alle Leitpunkte behandelt wurden.
Da immer nur ein Text bewertet wird, ist es sinnvoller, die Zeit für die ausführliche Bearbeitung von nur einer Aufgabe zu nutzen.
Vor dem Schreiben ist es wichtig, die Aufgabenstellung und die kommunikativen Erfordernisse der Situation verstanden zu haben. Daher sollte die Aufgabe genau gelesen und sich überlegt werden, WER in der vorliegenden Situation WAS von WEM möchte. Im Unterricht kann das durch das Beantworten folgender Fragen geübt werden: Wer bin ich/Wer ist Schreiber*in?, Wer ist Adressat*in?, Was ist der Inhalt/das Anliegen/das Problem?
Die Teilnehmenden sollten zudem verstehen, wie die Schreibaufgabe aufgebaut ist und was ihr Zweck ist: Sie umfasst vier Leitpunkte. Diese Leitpunkte dürfen nicht als unabhängige Fragen aufgefasst werden, sondern sollen im Rahmen eines zusammenhängenden Textes bearbeitet werden.
Positiv werden zum Beispiel eine korrekte Anrede, ein „roter Faden“, ein zusammenhängender Text, Konnektoren, Nebensätze, Begründungen und Erläuterungen gewertet.
Negativ wirken sich beispielsweise die immer gleichen Satzanfänge, inhaltliche Brüche oder die Verwendung von ausschließlich Hauptsätzen aus.
Es werden keine Fehler gezählt oder Fehlerquotienten ermittelt. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Kommunikation ist es nicht unbedingt, wie viele Fehler vorkommen und ob es Satzbau-, Morphologie- oder Rechtschreibfehler sind, sondern ob diese Fehler die Kommunikation behindern.
Die falsche Verwendung von Pronomina kann zu Verwirrung bei der Rezeption führen. Gleiches gilt für keine oder eine falsche Verwendung von Kohäsionsmitteln.
Ein gut verständlicher, kommunikativer Text hat einen auch durch sprachliche Mittel hergestellten Zusammenhang, er ist logisch aufgebaut und frei von Gedankensprüngen. Dadurch können auch Schwächen z. B. in Morphologie und Satzbau ausgeglichen werden.

Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)
Testaufbau und Dauer, Inhalte der Prüfungsteile, Anforderungen in den einzelnen Prüfungsteilen, Aufgabenformat und Ablauf, Vorbereitung, Bewertung und Ergebnisse.